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   LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 195/19   

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https://dejure.org/2021,5442
LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 195/19 (https://dejure.org/2021,5442)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.01.2021 - L 3 U 195/19 (https://dejure.org/2021,5442)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - L 3 U 195/19 (https://dejure.org/2021,5442)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 195/19
    Für die haftungsbegründende Kausalität muss zwischen dem Unfallereignis und dem geltend gemachten Gesundheitsschaden ein Ursachenzusammenhang nach der im Unfallversicherungsrecht geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung bestehen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden können bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris; Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt sein muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - juris; Deppermann-Wöbbeking in: Thomann [Hrsg.], Personenschäden und Unfallverletzungen, 2015, S. 630; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. September 2020 - L 3 U 150/18 - juris; stRspr.).

    Nicht genügend ist die bloße Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris; Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - juris; Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 8/14 R - juris). .

    Daher ist die Frage mit zu beantworten, ob es einen anerkannten wissenschaftlichen Erfahrungssatz über den Ursache-Wirkungs-Zusammenhang, also die Frage der "generellen Eignung" zwischen der konkreten Einwirkung und dem tatsächlichen Gesundheitsschaden gibt bzw. ob das einwirkende Ereignis als objektive Ursache überhaupt infrage kommt (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris). .

    Der "Fehltritt" mit der Ruptur auf der Dienstreise war deshalb selbst dann nicht rechtlich dem Risikobereich der Unfallversicherung zuzuordnen, wenn man berücksichtigt, dass der Unfallversicherte grundsätzlich in dem Zustand geschützt wird, in dem er sich im Zeitpunkt des Unfallereignisses befindet (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 195/19
    Danach geht es auf einer ersten Stufe der Kausalitätsprüfung um die Frage, ob ein Zusammenhang im naturwissenschaftlichen Sinne vorliegt, d.h. - so die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - ob eine objektive Verursachung zu bejahen ist (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden können bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris; Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

    Auf der 1. Prüfungsstufe ist zudem zu prüfen, ob mehrere versicherte und nicht versicherte Ursachen zusammen objektiv wirksam geworden sind und es sind ggf. deren Mitwirkungsanteile festzustellen (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

    Soweit auf der ersten Stufe die objektive Mitverursachung bejaht wird, indiziert dies nicht die rechtliche Wesentlichkeit (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

    hängt die Rechtserheblichkeit davon ab, ob unversicherte Mitursachen und ihr Mitwirkungsanteil nach Maßgabe des Schutzzwecks der jeweiligen Versicherung in einer Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls die Schadensverursachung derart prägen, dass dieser nicht mehr dem Schutzbereich der Versicherung, sondern dem allgemeinen Lebensrisiko unterfällt (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 195/19
    Alltägliche Vorgänge wie Stolpern usw. genügen (BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - juris).

    Diese könnte vorliegend nur dann entfallen, wenn nachgewiesen wäre, dass der Kläger aufgrund der von ihm angeführten Patellaluxation bzw. der Patellasehnenruptur gestürzt ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - juris; Wagner in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. Stand 26. Mai 2020, § 8 SGB VII, Rn. 125).

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf

    Auszug aus LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 195/19
    Mit dem Erfordernis, dass das Ereignis von außen auf den Körper des Versicherten einwirken muss, wird lediglich zum Ausdruck gebracht, dass ein allein aus innerer Ursache, wie Herzinfarkt, Kreislaufkollaps usw., kommendes Geschehen, wenn dieses während der versicherten Tätigkeit auftritt, oder aber eine vorsätzliche Selbstschädigung (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2011 - B 2 U 10/11 R - juris) nicht als Unfall anzusehen sind.

    Ein Unfall ist typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass ein normaler Geschehensablauf plötzlich durch einen ungewollten Vorfall unterbrochen wird (vgl. Urteil des BSG vom 29. November 2011 - B 2 U 10/11 R - juris).

  • LSG Hessen, 25.02.2014 - L 3 U 94/12

    Keine Anerkennung eines akut einschießenden Schmerzes als Gesundheitserstschaden

    Auszug aus LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 195/19
    Damit sind jedoch nicht die unterschiedlichen Symptome, sondern die diese auslösende Störung als Gesundheitserstschaden festzustellen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Februar 2014 - L 3 U 94/12 - juris).
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 195/19
    Nicht genügend ist die bloße Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris; Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - juris; Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 8/14 R - juris). .
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 195/19
    Die Unfreiwilligkeit der Einwirkung bei dem, den das Geschehen betrifft, ist dem Begriff des Unfalls immanent, weil ein geplantes, willentliches Herbeiführen einer Einwirkung dem Begriff des Unfalls widerspricht (vgl. BSGE 61, 113, 115 = BSG in SozR 2200 § 1252 Nr. 6 S. 20).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97

    Freie richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 195/19
    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt sein muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - juris; Deppermann-Wöbbeking in: Thomann [Hrsg.], Personenschäden und Unfallverletzungen, 2015, S. 630; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. September 2020 - L 3 U 150/18 - juris; stRspr.).
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche

    Auszug aus LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 195/19
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 15/15 R - juris Rn. 14; stRspr.).
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 195/19
    Die auf der 2. Prüfungsstufe der Kausalität zu prüfende Wesentlichkeit einer Bedingung ist eine reine Rechtsfrage (vgl. zur Theorie der wesentlichen Bedingung BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R - juris Rdnr. 23 ff. m.w.N. aus der Rechtsprechung und Literatur).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Unfallbegriff -

  • LSG Hessen, 11.09.2020 - L 3 U 150/18

    Gesetzliche Unfallversicherung

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